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Ab sofort führen wir in Herne (NRW) Online-Unterricht für den Erwerb der Fahrerlaubnis durch. Sie können sich hier online anmelden und erhalten immer telefonische Auskunft unter der Rufnummer: 02323 949210.
Mehr als eine Fahrschule: Die Reimertshofer Verkehrsschulen in Leipzig, Herne und Halle (Saale) haben sich darauf spezialisiert, Fahrlehrer, Gabelstapler sowie Berufskraftfahrer auszubilden und Ihnen attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote zu offerieren. Sie sind daher bei uns genau richtig, wenn Sie beispielsweise an einer Ausbildung zum Fahrlehrer interessiert sind.
Melden Sie sich noch heute zur Ausbildung zum Fahrlehrer an und lernen Sie in den nächsten 12 Monaten mehr über Verkehrsverhalten, Verkehrsrecht, Motortechnik, Unterrichten, Aus- und Weiterbilden sowie über Erziehung und Beurteilung. Denn in all diesen Bereichen werden wir von den Reimertshofer Verkehrsschulen Ihnen Kompetenzen vermitteln.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer für die Fahrerlaubnis der Klasse BE dauert ca. ein Jahr. Für die Klasse A ist ein weiterer Ausbildungsmonat erforderlich und für die Klassen CE und DE sind zwei weitere Monate zur Ausbildungsdauer hinzuzurechnen. Besitzen Sie selbst eine Fahrerlaubnis für die Klasse CE, so verkürzt sich der Kurs für die Klasse DE um einen Monat.
Benötigen Sie weitere Details zur Fahrlehrerausbildung, haben wir Ihnen einen übersichtlichen Flyer rund um das Thema als PDF zusammengestellt. Hier geben wir Ihnen einen genauen Einblick in die Inhalte und den Aufbau der Fahrlehrerausbildung. Dieser ist gegliedert in die Einführungsphase (einen Monat), die Fahrlehrerausbildung (sieben Monate), die Prüfungen und den Erwerb der Anwärterbefugnis.
Dem Fahrlehrergesetz folgend hat jeder Fahrlehrer alle vier Jahre an einer jeweils dreitägigen Fortbildung teilzunehmen. Beachten Sie bitte, dass Ihnen bei zweimaligem Verstoß gegen dieses Gesetz die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Um dem vorzubeugen, melden Sie sich am besten gleich zur professionellen Fahrlehrerfortbildung unserer Verkehrsschulen an und gehen Sie auf Nummer sicher!
Als Berufskraftfahrer sind Sie gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet. Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen dabei 35 Stunden in 5 Jahren umfassen. Melden Sie sich daher noch heute zur Berufskraftfahrer Weiterbildung bei den Reimertshofer Verkehrsschulen an. Denn als gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätte sind wir in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz berechtigt, die Berufskraftfahrerausbildung und die Berufskraftfahrer-Weiterbildung durchzuführen.
Die von den Reimertshofer Verkehrsschulen angebotene Gabelstaplerausbildung richtet sich an all diejenigen, die über 18 sind und berufsbedingt einen Gabelstapler bedienen müssen. Die Mindestausbildungsdauer zur Erlangung der Fahrerlaubnis für Flurförderfahrzeuge liegt bei drei Tagen. In dieser Zeit werden theoretische Inhalte, gesetzliche Bestimmungen, Unfallverhütungsmaßnahmen und allgemeines Wissen vermittelt. Zur Gabelstaplerausbildung gehört auch die Einweisung in die Bedienung, Pflege und Wartung der Flurförderfahrzeuge sowie praxisorientierte Fahrübungen, unter anderem am Hochregal.
Sollten Sie weitere Fragen rund um unser Aus-, Fort- oder Weiterbildungsangebot haben, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Wir bieten die Termine monatlich, nach telefonischer Absprache auch samstags, an.
Bei Fragen zu den Kursen rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns hier eine E-Mail.