Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber:
- das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
- im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
- innerhalb der letzten 3 Jahre zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
- die fachliche Eignung in einer Prüfung nach § 8 Fahrlehrergesetz nachgewiesen hat und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Bei Fragen zu dem Lehrgang können Sie uns gerne kontaktieren.