Wer Aufbauseminare für Fahranfänger und Punkteauffälllige durchführen möchte, muss dazu eine Erlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Seminarerlaubnis kann für Seminare nach § 2a (ASF) oder/und § 4 (FES) des StVG erteilt werden.
Auch der Inhaber einer Fahrschule benötigt die Seminarerlaubnis, wenn angestellte Fahrlehrer in seinem Auftrag Aufbauseminare durchführen sollen.